Allgemeine
Geschäftsbedingungen der DWD GmbH
§
1 Allgemeines & Geltungsbereich
1.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen.
2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
3.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im
Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§
1.1 Personenbezogene Daten gemäß der DS-GVO
Im
Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener
Daten, die wir zur Durchführung einer Vertragsabwicklung
benötigen.
Personenbezogene
Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind,
z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Telefonnummer etc.
Die
Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragsabwicklung. Ihre
Daten werden zur etwaigen Vertragsabwicklung bzw. zur werblichen
Verwendung nach Ihrer Zustimmung oder des berechtigten Interesses
verarbeitet.
Unsere
berechtigten Interessen bestehen in einem Ausbau der Zusammenarbeit
und der ordnungsgemäßen Informationsübermittlung zur
Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung.
Weitere
Informationen entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen
Datenschutzerklärung auf www.dickenet.de/impressum/datenschutz.
§
2 Angebot - Angebotsunterlagen - Vertragsschluss
1.
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu
qualifizieren, so können wir dieses
innerhalb
von 2 Wochen annehmen.
2.
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen und
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Die Angaben in den
Auftragsbestätigungen zu Lieferungsumfang, Aussehen, Leistungen,
Maße und Gewichte sind als annähernd zu betrachten und
stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
3.
An Abbildungen, Zeichnungen, grafischen Entwürfen,
Kalkulationen, Werkzeugen, Druckunterlagen, Schablonen, Mustern und
sonstigen Unterlagen behalten wir bzw. unsere Vorlieferanten uns
Eigentums- und Urheberrechte vor, auch wenn die Kosten für die
Erstellung dieser Unterlagen und Werkzeuge dem Kunden
weiterverrechnet werden. Dies gilt auch für solche schriftlichen
Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor
ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4.
Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Druckvorlagen,
Filme, Klischees und andere Unterlagen trägt ausschließlich
der Kunde die Verantwortung.
Der
Auftragnehmer wird dem Besteller einen Korrekturabzug zusenden,
verbunden mit der Aufforderung, binnen einer mitgeteilten Frist den
Korrekturabzug, gegebenenfalls mit erforderlichen Änderungen,
zurückzusenden. Eine vom Kunden erklärte Druckfreigabe ist
verbindlich. Liegt der Korrekturabzug dem Auftragnehmer bei
Fristablauf nicht wieder vor, so gilt der vom Auftragnehmer versandte
Korrekturabzug als genehmigt.
5.
Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung
gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Eine
Überprüfungspflicht besteht für uns nicht. Mit
Auftragserteilung stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen
frei, die gegen uns wegen etwaiger Rechtsverletzungen erhoben werden.
Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge zu übernehmen bzw.
können von Aufträgen zurücktreten, die eine Verletzung
von Rechte Dritter mit sich bringen oder die Gefahr derartiger
Verletzungen bergen.
6.
Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der
bestellten Ware vorzunehmen. Bei Bestellung von geringeren, als in
Katalogen oder Werbebroschüren angegebenen Mindestmengen,
behalten wir uns die Erhebung einer gesonderten Bearbeitungsgebühr,
bzw. eines Mindermengenzuschlags vor. Zu Teillieferungen sind wir
berechtigt, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.
7.
Eine ausbleibende Lieferung seitens des Exporteurs/Lieferanten, die
der Verkäufer nicht zu vertreten hat, führt dazu, dass er
selbst nicht liefern muss. Der Liefer-/Bestellvertrag ist damit
erloschen. Der Verkäufer ist nicht schadenersatzpflichtig,
sofern er selbst nicht beliefert wird. Er verpflichtet sich, den
Besteller unverzüglich zu informieren und eventuelle Anzahlungen
des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
8.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung anzugeben, ob er die
Ware an einen Endverbraucher weiterveräußert. Bei einem
Verstoß gegen diese Verpflichtung oder bei einem Verkauf der
Ware an einen Endverbraucher entgegen der Angabe bei der Bestellung
gelten
die Rechte aus § 478 BGB als abgedungen.
9.
Bei Nutzung unserer E-Commerce Lösung Kunden-Onlineportal ist
der Kunde nach Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung verpflichtet,
die vertraglich fixierten Punkte zu erfüllen. Gegen eine
widerrechtliche Nutzung dieses durch Urheberrechte geschützten
Systems werden unsererseits Rechtsmittel eingelegt und
Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
§
3 Preise & Zahlungsbedingungen
1.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise „ab Versandstelle“, ausschließlich
Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten;
diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder netto
(ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen
des Zahlungsverzugs.
4.
Unberechtigter Skontoabzug seitens des Kunden wird von uns nicht
akzeptiert und zurückgefordert.
5.
Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen dem
Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
6.
Wir behalten uns vor, die Belieferung von Neukunden von Vorauskasse
abhängig zu machen. Werden Lieferungen bzw. Teillieferungen
nicht pünktlich bezahlt, behalten wir uns
vor,
die Lieferung von laufenden Aufträgen oder Neuaufträgen
zurückzustellen bzw. von Vorauskasse abhängig zu machen.
7.
Nimmt der Kunde eine ordnungsgemäß bestellte und zur
Auslieferung bereit stehende Ware auch nach Setzen einer angemessenen
Nachfrist nicht ab, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
Vertragserfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 %
des Auftragswertes (o. MwSt.) geltend zu machen. Dem Kunden bleibt
der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8.
Im Falle einer bei Erteilung des Auftrags nicht vorhersehbaren
Veränderung von Zöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen,
Frachtkosten, Versicherungsprämien und sonstigen anfallenden
Abgaben sind wir berechtigt, den Preis entsprechend der Veränderung
zu Gunsten und zu Lasten des Kunden abzuändern, ohne dass
hierdurch ein Rücktrittsrecht ausgelöst wird.
§
4 Lieferzeit
1.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen Fragen voraus. Insbesondere gelten
Lieferfristangaben erst ab Eingang der vollständigen
Unterlagen, Daten und sonstiger vom Kunden zu erbringenden
Leistungen bei uns.
2.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
3.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns
insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
4.
Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist.
5.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der
zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von §
286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu
vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu
machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in
Fortfall geraten ist.
6.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf einer
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht; ein Verschulden
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
7.
Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der
von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber
die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
8.
Bei besonderen religiösen und nationalen Feiertagen, sowie
Werksferien in den Produktionsländern, sowie für den Fall,
dass wir an der Vertragserfüllung durch Beschaffungs-,
Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unseren
Zulieferern behindert werden, z.B. durch Krieg, innere Unruhe,
Beschlagnahme, Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik,
Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkungen,
urheberrechtlich bedingte Lieferverbote oder sonstige von uns nicht
vertretbare Ursachen, verlängert sich die Lieferzeit
entsprechend, wenn die Produktion in diesen Zeitraum fällt. Das
gleiche gilt bei plötzlich eintretenden Fällen wie Energie-
und Rohstoffknappheit.
9.
Kommen wir mit der Einhaltung eines verbindlichen Liefertermins um
mehr als zwei Wochen in Verzug, kann der Besteller – sofern er
glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist –
eine pauschalisierte Verzugsentschädigung von maximal 15 % des
Lieferwertes verlangen. Damit sind sämtliche
Schadensersatzansprüche aus dem Vertrag abgegolten. Eine
weitergehende Haftung übernehmen wir im Falle des Verzuges
nicht. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit oder Körperschäden zwingend
gehaftet wird. Auch eine Änderung der Beweislast zum Nachteil
des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.
10.
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller
berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die
Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Hierdurch beschränkt
sich der Schadensersatz des Auftraggebers auf 10 % des Wertes
desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit
nicht geliefert werden konnte. Diese Beschränkung gilt nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
für Körperschäden zwingend gehaftet wird. Auch eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit
nicht verbunden.
§
5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten - Versand
1.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist Lieferung „ab Versandstelle“ vereinbart.
2.
Falls auf Verlangen des Kunden die Ware an einen anderen Ort als den
Erfüllungsort des Verkäufers erfolgt, so geht die Gefahr
mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
3.
Den Kunden trifft eine unverzügliche Überprüfungspflicht
auf Verpackungsschäden und
Mangelfreiheit
der Ware.
4.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind
Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung
der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
5.
Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch
eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten
trägt der Besteller.
6.
Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach
den besten wirtschaftlichen Verhältnissen, ohne Verbindlichkeit
für eine etwaig günstigere Versandart. Besondere
Versandarten müssen vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
7.
Der Anlieferzustand der Lieferung erfolgt in
Standardverpackungseinheiten und Standardverpackungen. Besondere
Verpackungen oder Verpackungseinheiten bedürfen vorheriger
Absprache und schriftlicher Vereinbarung.
§
6 Mängelhaftung
1.
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser
seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Rügefrist für offene Mängel beträgt maximal
3 Werktage nach Erhalt der Ware. Für unsachgemäße
Lagerung der gelieferten Waren beim Abnehmer ist jede Gewährleistung
ausgeschlossen.
2.
Wir liefern die bestellte Ware in handelsüblicher Qualität.
Im Falle eines Kaufes nach Muster ist die vorausgegangene Bemusterung
für die einzuhaltende Qualität maßgeblich. Durch
technische Innovation oder Weiterentwicklung und durch die
Herstellung bedingte, zumutbare Änderungen werden vom Kunden als
vertragsgemäß gebilligt. Insbesondere bei in Handarbeit
gefertigter Produktion kann es zu Abweichungen vom Muster und
innerhalb der produzierten Ware kommen. Diese Abweichungen stellen
keinen Reklamationsgrund dar.
3.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach
seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien
Sache
berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle
zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die
Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht
wurde.
4.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach
seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf unserer vorherigen
Zustimmung.
5.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft
eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber
die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
7.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit
bleibt
unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz.
8.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
ausgeschlossen.
9.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
10.
Bei Fernostware und sogenannten Cent-Artikeln ist die
Gewährleistungszeit auf die für den entsprechenden Artikel
übliche Lebensdauer beschränkt, maximal beträgt sie 12
Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
11.
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §
478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre,
gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
12.Im
Falle eines Verkaufs an einen Endverbraucher im Sinne des BGB gelten
bezüglich der
Mängelhaftung
die gesetzlichen Vorschriften.
§
7 Gesamthaftung
1.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6
vorgesehen, ist - ohne Rücksicht
auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz
von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2.
Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz
nutzloser Aufwendungen verlangt.
3.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§
8 Eigentumsvorbehaltssicherung
1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme
der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es
sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich
erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt
stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme
der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös
ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich
angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir
Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §
771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Ausfall.
3.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
(einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder
nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung bleibt der Besteller bis auf Widerruf auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns
jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der
Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
4.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %
übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
uns.
§
9 Sonstiges
1.
Wir und unsere Vorlieferanten sind berechtigt, auf der gelieferten
Ware unser Firmenlogo
bzw.
unsere Firmenbezeichnung anzubringen und die von uns gelieferten
Waren zu gewerblichen Zwecken, insbesondere zur Ausstellung in
unseren Geschäftsräumen und zur Abbildung in Katalogen und
Broschüren aller Art zu verwenden.
2.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten unsererseits erfolgt nach
den Vorschriften der Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes. Der Kunde garantiert, dass alle
Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz eingehalten wurden.
Sollte uns der Inhaber von personenbezogenen Daten wegen
Nicht-Einhaltung dieser Vorschriften in Anspruch nehmen, stellt uns
der Besteller von allen sich daraus ergebenden Schäden frei.
3.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen oder des zugrunde liegenden Vertrages nicht
berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch
eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
§
10 Gerichtsstand & Erfüllungsort
1.
Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an
seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz.
Ihre
DWD
GmbH
Ernst-Mehlich-Straße
4a
44141
Dortmund
Telefon:
0231-55698864
Telefax:
0231-55698837
E-Mail:
office@dwdnet.com
Geschäftsführer:
Karin
Dicke
Handelsregistereintragung:
HRB
5256 Dortmund
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE
124904480